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Pflichtangaben für Emails

Seit 2007 müssen gewerbliche Emails Pflichtangaben über das versendende Unternehmen enthalten.
Diese Angangen richten sich nach der Rechtsform des Unternehmens.
Umstritten war bisher aus rechtlicher Sicht ob Emails als Geschäftsbriefe anzusehen sind.
Mit Wirkung zum 01.01.2007 hat der Gesetzgeber die entsprechenden Gesetze geändert und auf Emails erweitert (§ 37a HGB, § 35 GmbHG und § 80 AktG).

Folgende Angaben sind z.B. für eine GmbH erforderlich:

  • Rechtsform und der Sitz der Gesellschaft;
  • das Registergericht des Sitzes der Gesellschaft;
  • die Registernummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist;
  • alle Geschäftsführer und, sofern die Gesellschaft einen Aufsichtsrat gebildet und dieser einen Vorsitzenden hat, der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen.

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